Der Markenschutz beim Elo®
Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, was das ® beim Elo® zu bedeuten hat.
Der Elo® wurde markenrechtlich geschützt, da ausschließlich lizenzierte Züchter und nur zugelassene Zuchthunde zur Zucht des Elo® berechtigt sind; und auch das nur dann, wenn sie der Elo® Zucht- und Forschungsgemeinschaft (EZFG) e. V. angehören und die Zuchthunde durch einen ausgebildeten Zucht- und Wesensrichter der EZFG e.V. beurteilt wurden.
Ausschließlich die Nachkommen dieser Hunde dürfen als Elo® bezeichnet werden! Alle anderen Nachkommen eines Elo®, auch aus Elo® x Elo®-Verpaarungen sind daher keine Elo® und dürfen auch nicht als solche bezeichnet und abgegeben werden!
Alle Elo®-Züchter und deren Zuchthündin(nen), sowie alle Deckrüden haben die strengen Richtlinien unserer Zucht- und Körordnung (ZKO) mit ihren hochgesteckten Auflagen zu erfüllen, damit dem Gedanken des erbgesunden Familienhundes Rechnung getragen werden kann. Dies stellt auch ein Schutz für den Welpenkäufer